Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert neue Richtlinien für die Ausrichtung von Landeskongressen zu erarbeiten. Ziel ist es, dass nicht mehr die gesamte finanzielle Last auf die ausrichtenden Orts- und Kreisverbände abgewälzt wird. Bisher ist es so, dass ein Orts- oder Kreisverband dann den Zuschlag für die Ausrichtung eines Landeskongresses bekommt, wenn er dem Landesverband am meisten Geld zukommen läßt. Dies geht so weit, dass ein OV oder KV sogar die Verschickung der Einladungen und Antragsbücher für den LV bezahlt, um für diesen Arbeit übernehmen zu dürfen. Dadurch ist auch die Situation entstanden, dass es meist nur noch sehr wenige Bewerbungen für die LaKos gibt und keine Vielfalt der Ausrichtungsorte mehr besteht.
Der Landesvorstand soll deswegen, ähnlich des Bundesverbandes, einen Betrag festsetzen, der dem ausrichtenden OV oder KV zur Verfügung steht um eine angemessene Tagungshalle etc. zu mieten.
Begründung: Der Landesverband bezieht Beiträge von den Untergliederungen um seine Aufgaben zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehört satzungsgemäß auch die Ausrichtung von Landeskongressen, der Landesverband sollte sein Geld benutzen um seine Aufgaben zu erfüllen. Der Landesverband steht nicht kurz vor dem Bankrott, dies sollte also möglich sein.