Als Folge der pandemiebedingten Schließungen der Fahrschulen wurde unter anderem in
Nordrhein-Westfalen durch das zuständige Verkehrsministerium die Durchführung des
Theorieunterrichts von Fahrschulen über eine Onlineveranstaltung zeitweise erlaubt.
Jahrelang wurde es zuvor versäumt, die starre Pflicht zum ausnahmslosen Präsenzunterricht
an das digitale Zeitalter anzupassen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben
gezeigt, dass der digitale Theorieunterricht der Fahrschulen zu einem gerechteren,
nachhaltigeren und zeitgemäßen Zugang zur erforderlichen theoretischen Fahrausbildung
geführt hat. Doch nach dem Plan der Landesregierung ist Mitte 2022 wieder Schluss mit
Fortschritt, die Ausnahmeregelung läuft aus. Um den Fortschritt aus der Krise zu erhalten
und auch zukünftig den theoretischen Fahrschulunterricht digital durchführen zu können, soll
diese temporäre Regelung in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Darüber hinaus
sollen alle Fahrschulen die Möglichkeit bekommen, den Theorieunterricht auch
ausschließlich online durchzuführen. Der Charakter einer gemeinsamen Unterrichtseinheit
soll dabei erhalten bleiben. Die Jungen Liberalen fordern daher:
- Eine dauerhafte rechtssichere Möglichkeit für Fahrschulen zu schaffen, die es ihnen
ermöglicht, den eigenen Fahrschülerinnen und Fahrschülern den Theorieunterricht digital, in
Form eines live übertragenen Präsenzunterrichts anzubieten, der durch eigene Fahrlehrende
geführt wird. Kooperationen verschiedener Fahrschulen untereinander sollen auch in diesem
Bereich weiterhin möglich sein. - Die Anerkennung des digitalen Theorieunterrichts als Ausbildung im Sinne des § 4
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, diese soll an die nachfolgenden Voraussetzungen
geknüpft sein:
- Durch die Fahrschule wird die Identität der Teilnehmenden festgestellt sowie deren
dauerhafte Anwesenheit während der gesamten Unterrichtseinheit überprüft und
dokumentiert. - Um eine Nachweisbarkeit über die Durchführung des Theorieunterrichts zu gewährleisten,
wird der digitale Theorieunterricht in digitaler Form durch die Fahrschule DSGVO-konform
aufgezeichnet und gespeichert. - Im digitalen Theorieunterricht wird aus Gründen der Didaktik die Anzahl pro
Unterrichtseinheit auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt. Wird der Theorieunterricht in
hybrider Form durchgeführt, so darf die Gesamtzahl der Teilnehmenden nicht über 25 liegen. - Eine aktive Beteiligung während der gesamten Unterrichtseinheit muss für alle
Teilnehmenden möglich sein.
- Die Durchführung des digitalen Theorieunterrichts ist für Fahrschulen freiwillig und kann
auch in hybrider Form mit dem Präsenzunterricht kombiniert werden.