24.02.2022

Gewalt in der Düsseldorfer Altstadt – Angemessen kurzfristig handeln aber politisch langfristig denken (24.02.2022)

Die Düsseldorfer Altstadt ist ein landesweit bekanntes und bedeutendes Ausgehviertel. Sie
beheimatet neben etwa 260 Restaurants und Bars auch Nachtclubs und gilt daher als Dreh
und Angelpunkt des zentralen Düsseldorfer Nachtlebens. Weiter gefasst ist sie auch ein
typischer Anziehungspunkt für junge Menschen aus Düsseldorf und Umgebung. Aufgrund
ihrer zentralen Lage sind vor allem der Heinrich-Heine-Platz und der Burgplatz, aber auch
umliegende Straßen und kleinere Plätze innerhalb der Altstadt und entlang des unmittelbar
begrenzenden Rheinufers beliebte Treffpunkte. Wir Junge Liberale sind stolz auf dieses
hervorragende Freizeitangebot mit überregionaler Strahlkraft in unserer Stadt. Dieses Angebot
muss erhalten bleiben, damit wir auch nach der aktuellen Coronapandemie eine gewohnt
lebhafte, gastliche und stimmungsvolle Altstadt erleben.

Neben ihrer Bekanntheit als Ausgehviertel wird die Düsseldorfer Altstadt in der öffentlichen
Wahrnehmung zunehmend mit Gewalthandlungen assoziiert. Wir JuLis sind sehr besorgt
darüber, dass Polizisten von einer zunehmenden Brutalität der Auseinandersetzungen
berichten. Wir beobachten weiterhin mit großer Sorge, dass zahlreiche Mitbürgerinnen und
Mitbürger die Düsseldorfer Altstadt zu bestimmten Nachtzeiten als No-Go-Area betrachten.
Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordern wir JuLis von rein
symbolpolitischen Maßnahmen Abstand zu nehmen. Wir lehnen daher insbesondere
Alkoholverbote auf dem Gebiet der Düsseldorfer Altstadt, der Rheinuferpromenade und
angrenzenden Straßen und Plätzen in jeglicher Ausprägungsform ab. Ein Alkoholverkaufs
oder Alkoholkonsumverbot ist nicht zuletzt angesichts der mikroökonomischen Auswirkungen
auf traditionelle kleinere Büdchen unverhältnismäßig. Gleichsam stufen wir den Einsatz von
Hochfrequenzschallgeräten zur Vertreibung von unter 25-jährigen Jugendlichen als
rechtswidrig ein und lehnen diesen ab.

Wir fordern stattdessen die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen auf, je nach
Zuständigkeit bestehende gesetzliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie
beispielsweise die Waffenverbotszone, beharrlich durchzusetzen und die dafür notwendigen
Ressourcen umfassend zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Gewalt und
Ausschreitungen bei bereits einfachen Kontrollen und der hohen öffentlichen Sensibilisierung
für Auseinandersetzungen mit Einsatzkräften, stehen wir voll und ganz hinter einem
konsequenten und rechtmäßigen Einschreiten durch die Polizei und unseren Ordnungsdienst.

Das Konzept der Düsseldorfer Jonges, die Altstadtsicherheit äquivalent zu einer
Großveranstaltung zu organisieren, lehnen wir ab. Die Altstadt ist ein dauerhaft öffentlich
zugänglicher Ort, der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt somit
ausschließlich den zuständigen Behörden. Als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der
subjektiven Sicherheitswahrnehmung sowie zur Unterstützung bestehender Prozesse fordern
wir JuLis die Stadt Düsseldorf stattdessen auf:

● Zu geeigneten Zeitpunkten und an den Hotspots des größten Problempotenzials eine
geeignete private Securityfirma damit zu beauftragen, als deutlich erkennbare
Sicherheitsbeauftragte den OSD und gegebenenfalls die Polizei bei der proaktiven
Erkennung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch eine schnellere Meldekette
zu unterstützen. Eine private Sicherheitsfirma soll in diesem Kontext ausdrücklich keine
hoheitlichen Aufgaben übertragen bekommen.
● Ein verbessertes Beleuchtungskonzept für betroffene Bereiche der
Rheinuferpromenade zu erstellen.
● Die Möglichkeit zu prüfen, im Falle hierfür geeigneter und klarer Sachverhalte
niedrigschwelliger Delikte, Urteile im Schnellverfahren durch eine richterliche
Bereitschaft vor Ort durchzuführen. Dieses Vorgehen führt bei Ordnungswidrigkeiten
zu einer Entlastung der städtischen Verwaltung und erhöht gleichsam
Abschreckungseffekte.

Darüber hinaus erinnern wir an die sozialpolitischen Dimensionen des Gewaltproblems in der
Altstadt, deren Lösungsspielräume wir als langfristigen Ansatz als sehr viel wirkungsvoller
erachten. Es ist beobachtbar, dass innerstädtische, öffentliche Treffpunkte im Zuge der
staatlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des SARS-CoV-2 als
Alternative zu sehr eingeschränkten Tanz- oder sonstigen Freizeitveranstaltungsangeboten
an Bedeutung gewinnen. Es ist wichtig, die soziale Funktion der Treffen im öffentlichen Raum
für junge Menschen zur Möglichkeit eines Alltagsausgleiches zu erkennen. Das ist eine große
Chance, durch proaktive Angebote positive Spill-Over Effekte in eher geschlossene soziale
Gruppen zu bewirken. Hierbei fordern wir konkret, städtische Freizeitangebote und
Sozialarbeit mit Kindern und Jugendlichen als Zielgruppen auszubauen und zu fördern.
Weiterhin müssen Vereine, die ebenso eine Nachfrage nach Freizeitangeboten außer Haus
bedienen, mehr öffentliche Unterstützung in Form von geeigneter und angemessener
Ressourcenzuwendung erfahren.

Die effektive und nachhaltige Bekämpfung verstärkter Brutalität in Auseinandersetzungen wird
durch Aufklärung sowie eine tiefgründige, zielgerichtete Anpassung der Bildungspolitik und
Integrationspolitik erreicht. Die verstärkende Wirkung von Social Media mit grenzwertiger
Selbstinszenierung ist ein wesentlicher Treiber problematischer Entwicklungen im öffentlichen
Raum, der viel stärker in Betracht gezogen werden muss. Wir fordern in diesem Kontext mehr
Platz für Drogen- und Suchtprävention und Medienkompetenz im regulären Schulunterricht.
Außerdem halten wir glaubwürdige Aufklärungskampagnen durch identifikationswirksames,
zielgruppenspezifisches Storytelling für sehr sinnvoll, wenn sie zur Erregung effektiver
öffentlicher Diskussionen geeignet sind und ganz gezielt von Beginn an gesellschaftlich
wertvolle Aufstiegschancen und Perspektiven statt krimineller Biografien in den Vordergrund
stellen.

Weitere Beschlüsse

23.03.2023

Schluss mit der schwarzgrünen Blockade – Landesweite Ausstattung der Polizei mit Tasern (23.03.2023)

Seit Januar 2021 wird der Taser als Einsatzmittel bei der Polizei in Nordrhein- Westfalen im Rahmen einer einjährigen Testphase erprobt....
23.03.2023

Föderations-Feuer: Russlands Zersplitterung zum Wohle der Menschheit verhindern (23.03.2023)

Es ist unerlässlich, dass die Europäische Union ihre Position in Bezug auf die RussischeFöderation sowie die damit einhergehenden Sanktionen konsequent...
23.03.2023

Schwebend, schwingend und schnell zum Staufenplatz – an der Seilbahn- anbindung der Bergischen Kaserne festhalten (23.03.2023)

Wir JuLis fordern eine angemessene, nachhaltige, nachfrageorientierte und lokal emissionsfreie ÖPNV-Anbindung der zukünftigen neuen Wohngebiete auf dem Gelände der Bergischen...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ