19.02.2006

Für Kammern in Freiheit (19.2.2006)

Öffentlich-rechtlich organisierte Industrie- und Handelskammern haben in der Nachkriegsgeschichte einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch heute sind die Industrie- und Handelskammern ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens. Ihre öffentlich-rechtliche Organisationsform, die vor allem mit einer Pflichtmitgliedschaft für alle Gewerbetreibenden verbunden ist, ist jedoch nicht mehr zeitgemäß.

Die JuLis setzen sich daher für Kammern in Freiheit ein:

§ Die Industrie- und Handelskammern werden in ihrer öffentlich-rechtlich organisierten Form durch ein Bundesgesetz aufgelöst.

§ Stattdessen können sich privatrechtlich organisierte Vereine gründen, die sich durch eine Akkreditierung als Kammerverein (auch IHK e.V.) staatlich anerkennen können lassen.

Die auf Freiwilligkeit und Privatrecht basierenden Kammervereine sind in der liberalen Bürgergesellschaft ein mustergültiges Beispiel für gelebtes Engagement mit einem Bewusstsein für gemeinsame Verantwortung. Ohne eine Pflichtmitgliedschaft können Industrie- und Handelskammern durch eine verstärkte Mitgliederorientierung und ein Wiederentdecken des „Wir-Gefühls” ihre Tradition zur Unterstützung und Gestaltung des regionalen Wirtschaftslebens fortsetzen. Dass Kammern nicht zwingend öffentlich-rechtlich organisiert werden müssen, sondern sich auch privatrechtlich organisieren können, zeigt sich auch im Vergleich innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

In den Vereinen bestehen keine Zwangsmitgliedschaft und somit auch keine Pflicht zur Zahlung von Zwangsbeiträgen. Diese Freiwilligkeit der Mitgliedschaft trägt nicht nur der grundgesetzlich geforderten Vereinigungsfreiheit Rechung. Sie löst auch das aktuelle Problem der Doppelmitgliedschaften vieler Unternehmen. Diese Unternehmen können sich in Zukunft dort engagieren, wo das Engagement aus ihrer Sicht den meisten Sinn ergibt.

Akkreditierte Kammern können in einigen wenigen Bereichen vom Staat mit bestimmten Aufgaben beliehen werden, so die Erfüllung dieser Aufgaben hoheitliche Befugnisse voraussetzt. Aufgaben, die durch beliehene, privatrechtliche Vereine ausgeführt werden, können mit höherem Sachverstand und näher an den Betroffenen ausgeführt als dies in der staatlichen Verwaltung möglich ist. Dies folgt dem liberalen Credo von mehr Privat und weniger Staat.

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