Die Jungen Liberalen fordern, Jugendlichen mit 16 unter folgenden Auflagen die Führung eines Kraftfahrzeuges (Führerschein-Klasse B) zu erlauben:
– Die Führung eines KFZ ist nur in Begleitung eines Erwachsenen mit mindestens 7-jähriger Fahrerfahrung erlaubt.
– Am Fahrzeug muß ein Hinweiszeichen angebracht werden.
– Die Fahrausbildung darf erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen.
– Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres muß eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.
Anmerkung:
In der derzeitigen Beschlußlage des JuLi-Bundesverbandes heißt es lediglich: “Wir fordern (…) den Führerschein für Jugendliche ab 16 Jahre unter den bereits bestehenden Kriterien stark zu vereinfachen”. Angesichts dieser sehr pauschalen Regelung hält der KV Düsseldorf eine Präzisierung für erforderlich.