22.10.2002

Freiheit – auch an Feiertagen! (22.10.2002)

Die FDP-Landtagsfraktion wird dazu aufgefordert sich für eine Liberalisierung des Landesfeiertagsgesetzes einzusetzen. Dies bedeutet im einzelnen:

• Aufhebung des Musikverbots an Karfreitagen
• Aufhebung der Einschränkungen der Erlaubnis zu Filmvorführung an Karfreitagen
• Aufhebung des Tanzverbots an Gründonnerstagen
• Aufhebung des Verbots zur Öffnung von Spielhallen und Videotheken an Sonn- und Feiertagen
• Aufhebung der Jagdverbote
• Aufhebung des Verbots von öffentlichen Versammlungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 06:00 – 11:00 Uhr, die nicht dazu geeignet sind den Gottesdienst zu stören
• Aufhebung des Verbots von sportlichen Veranstaltungen (z.B. Pferderennen), der Öffnung von Zirkussen und Freizeitparks an Feiertagen

Weitere Beschlüsse

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