22.10.2002

Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt auch für Kinder und Behinderte!

Die Jungen Liberalen fordern, dass auf den Missbrauch bzw. die Vergewaltigung von Kindern und widerstandsunfähigen Personen genauso hohe Strafen stehen wie auf die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung von erwachsenen, „widerstandsfähigen” Personen.

Anmerkungen:

Bisher wird die sexuelle Nötigung einer Person mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, der Missbrauch von Kindern bzw. widerstandsunfähigen Personen hingegen mit Freiheitsstrafe ab sechs Monaten (Juristisch gesehen ist der sexuelle Missbrauch von Kindern bzw. widerstandsunfähigen Personen somit kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen).

Die Vergewaltigung (gekennzeichnet durch das Eindringen in den Körper) einer Person wird bisher mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Das Mindeststrafmaß bei der Vergewaltigung von Kindern oder widerstandsunfähigen Personen liegt jedoch nur bei einem Jahr.

Siehe auch § 176 – 179 StGB

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