Wir lehnen den Einsatz von Schulterkameras (Bodycams etc.) im Polizeidienst entschieden ab, solange keine qualitativen Erkenntnisse über deren Nutzen vorliegen.
Begründung:
Die CDU Fraktion hat im Juni 2014 einen Antrag in den Landtag eingebracht, der zwar zunächst von der rot-grünen Landesregierung abgelehnt wurde, aber sich weiter in einem Prüfstadium befindet.
Die FDP sollte hier ein klares Zeichen setzen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen der Einsatz von Schulterkameras als fragwürdig eingestuft wird. Bislang liegen noch keine genaueren Erkenntnisse vor, wie sich das Verhalten von Schulterkameras auf die Gewaltprävention konkret auswirkt und wie gleichzeitig Datenschutzstandards verletzt werden. Solange keine Langzeitstudien ergeben, dass diese einen höheren Nutzen als eine Datenschutzverletzung zur Folge haben, muss die FDP NRW im Landtag weiter ein starkes Signal für den Datenschutz als unmittelbares Bürgerrecht setzen.