28.02.2002

Angemessene Richtlinien für die Landesarbeitskreise

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, die Arbeit der Landesarbeitskreise (LAKs) in angemessener Weise zu unterstützen:

• Mindestens einmal jährlich organisiert der Landesvorstand ein Landesarbeitskreis Wochenende (mindestens zweitägig). Hierfür werden rechtzeitig Einladungen an alle Mitglieder der JuLis NRW verschickt. Die Einladung beinhaltet ein Programm für das
Wochenende (Tagungszeiten und Themen der einzelnen Arbeitskreise, welche vorher mit den LAK-LeiternInnen abgesprochen wurden).
• Einmal jährlich werden die LAK-LeiterInnen und deren StellvertreterInnen auf dem LAK-Wochenende durch den LAK gewählt.
• Sollte ein Landesarbeitskreis länger als ein Jahr nicht getagt haben wird er mit Zustimmung des erweiterten Landesvorstand aufgelöst, wenn sich kein/e neue/r provisorische/r Landesarbeitskreisleiter/in findet, der/die die programmatische Arbeit wieder aufnimmt.

Bisherige Grundlage der LAKs:

§ 10 Landesarbeitskreise
(1) Der Landesvorstand richtet für die politisch-programmatische Arbeit Landesarbeitskreise ein. Sie haben die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Verbandes mitzuwirken und insbesondere den Landesvorstand sachverständig zu beraten.

(2) Die Landesarbeitskreise leiten ihre Beschlüsse dem Landesvorstand zu und stellen Anträge auf dem Landeskongress. Sie sind nicht berechtigt, sich eigenständig an die Öffentlichkeit zu wenden.

(3) Das Nähere über Einrichtung und Zusammensetzung der Landesarbeitskreise regelt der Landesvorstand.

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