Leider ist entgegen aller Versprechungen der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung nicht das Ziel erreicht worden, Arbeitssuchende durch „Ein-Euro-Jobs” in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Vielmehr setzen die Träger für zuvor von Fachfirmen ausgeführte Arbeiten zunehmend die günstigeren „Ein-Euro-Jobber” ein. Dies führt zu massiven Umsatzrückgängen, Pleiten und Arbeitsplatzabbau insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um dies zu verhindern und den Arbeitssuchenden tatsächlich eine Perspektive zu geben, fordern die JuLis folgende Änderungen:
Für jeden „Ein-Euro-Jobber”, der im Anschluss an die Maßnahme kein Angebot für ein reguläres Beschäftigungsverhältnis erhält, muss der Träger die erhaltenen Förderleistungen zurückzahlen. Zusätzlich sind sämtliche im Förderzeitraum angefallenen Kosten für Transferleistungen nachträglich an die staatlichen Stellen oder Sozialversicherungen zu bezahlen. Dies schafft Anreize für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse und verhindert den Missbrauch durch die Träger.
Die Zahl der „Ein-Euro-Jobs” ist streng zu begrenzen, auf jeden Fall deutlich unter der Marke von 20% aller Arbeitslosen, den die Bundesregierung veranschlagt. Damit werden die enormen Bürokratiekosten gesenkt und nur Projekte subventioniert, die tatsächlich eine Perspektive für die Betroffenen bieten.
Bei geeigneten, gut ausgebildeten Erwerbslosen sind Qualifizierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft staatlichen Beschäftigungsmaßnahmen stets vorzuziehen. Damit wird verhindert, dass Arbeitssuchende bei „Ein-Euro-Jobs” Tätigkeiten ausüben, die unter ihren Fähigkeiten liegen, während zugleich Unternehmen keine geeigneten Bewerber für qualifizierte Stellenangebote finden.
Nur mit einer solch grundlegenden Reform der „Ein-Euro-Job”-Regelung wird die dem neosozialistischen Gedankengut entlehnte Umwandlung von privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen in staatlich organisierte und kontrollierte Beschäftigung endlich gestoppt werden können!